Wildsprung · Osttirol Genuss
In wenigen Schritten melden Sie sich als Jäger (Wildlieferung), als kundige Person (Beschau) oder als beides. Nach Prüfung durch die Metzgerei erhalten Sie Zugang zum Portal.
Schritt 1
Schritt 2
Jäger
Jagdjahr 1. April bis 31. März. Verlängerung mit Einzahlungsbeleg in der Regel bis 30. Juni.
Kundige Person
Lebensmittelrechtliche Schulung (Land Tirol) — nicht die Jagdkarte. Fortbildung alle 5 Jahre beim Amtstierarzt / Landesveterinärdirektion.
Abschluss