Allgemeine Geschäftsbedingungen
Osttirol Genuss GmbH · Stand: 14. Juni 2026
Fleisch · Wurstwaren · Veredelung · Ab-Hof / Verkauf · Gastronomie / Handel · LEH
A. Allgemeiner Teil
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien und Vorrang zwingenden Rechts
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte der Osttirol Genuss GmbH, Außervillgraten 42c, 9931 Außervillgraten, Tirol, Österreich (nachfolgend „wir“, „uns“ oder „Osttirol Genuss“), gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
(2) Erfasst sind insbesondere der Verkauf und die Lieferung von Fleisch, Wild, Wurstwaren, Selchwaren, Burger-Patties, Feinkost- und Veredelungsprodukten, Fleischpaketen, Boxen, Aktionspaketen, Vorbestellungen, Ab-Hof-Verkauf, Webshop-/Online-Bestellungen, Lieferungen an Gastronomie, Handel, Nahversorger und sonstige Unternehmer sowie damit zusammenhängende Leistungen wie Zerlegung, Verpackung, Etikettierung, Kommissionierung, Veredelung, Lohnverarbeitung und sonstige Sonderaufträge.
(3) Gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG gelten diese AGB nur, soweit keine zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen entgegenstehen. Zwingende Rechte des Verbrauchers, insbesondere nach ABGB, KSchG, FAGG und Gewährleistungsrecht, werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
(4) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB als Rahmenbedingungen auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
(5) Im Falle eines Widerspruchs zwischen Allgemeinem Teil und einem besonderen Modul haben die für den jeweiligen Geschäftsfall einschlägigen Sonderbestimmungen Vorrang.
§ 2 Begriffe und Kundengruppen
(1) „Verbraucher“ sind natürliche Personen, für die das Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. „Unternehmer“ sind Personen oder Gesellschaften, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.
(2) „Verderbliche Waren“ sind insbesondere frisches Fleisch, Wild, Faschiertes, Burger-Patties, Frischwurst, Aufschnitt, lose Wurstwaren, vakuumierte Frischware, gekühlte Feinkost und alle sonstigen Waren, die ihrer Natur nach schnell verderben können oder deren Qualität von einer ununterbrochenen Kühlkette abhängt.
(3) „Sonderanfertigung“ umfasst Produkte, die nach Kundenspezifikation hergestellt, zugeschnitten, gewürzt, veredelt, portioniert, etikettiert, kommissioniert oder zusammengestellt werden, insbesondere Fleischpakete, Wildboxen, Gastronomie-Zuschnitte, Private-Label-Produkte, Catering- und Vorbestellware.
(4) „LEH“ umfasst Lebensmitteleinzelhandel, Nahversorger, Supermärkte, Filialisten, Wiederverkäufer und sonstige Händler, die Produkte zum Weiterverkauf beziehen.
§ 3 Angebote, Produktdarstellungen und Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote, Preislisten, Produktbilder, Kataloge, Webshop-Darstellungen, Social-Media-Postings und sonstigen Produktinformationen sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden. Produktfotos dienen als Symbolbilder; Naturprodukte können in Form, Farbe, Marmorierung, Fettanteil, Gewicht, Stückgröße und Verpackung natürlich abweichen.
(2) Die Absendung einer Bestellung durch den Kunden, gleich ob online, telefonisch, per E-Mail, Messenger, Bestellformular oder mündlich, gilt als Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung bestätigt nur den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme dar.
(3) Der Vertrag kommt zustande durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Bereitstellung der Ware, Übergabe der Ware, Versandbestätigung, Lieferung oder tatsächliche Ausführung der Leistung. Bei Vorauskasse kommt der Vertrag jedenfalls spätestens mit Zahlungseingang und Annahme der Bestellung durch uns zustande.
(4) Wir sind berechtigt, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen oder mengenmäßig anzupassen, insbesondere bei begrenzter Verfügbarkeit regionaler Tiere, Wild, Schlachtterminen, Rohstoffschwankungen, Qualitätsanforderungen, Lieferengpässen, fehlender Zahlung, negativen Bonitätsinformationen oder lebensmittelrechtlichen Gründen.
(5) Bei offensichtlichen Schreib -, Rechen -, Druck - oder Systemfehlern in Angeboten, Webshop, Preislisten oder Auftragsbestätigungen behalten wir uns eine Berichtigung vor. Bereits bestätigte Bestellungen werden in diesem Fall vor Ausführung mit dem Kunden abgestimmt.
§ 4 Preise, Gewichte, Mengenabweichungen und Zahlung
(1) Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung, Zustellung, Kühltransport, Maut, Speditions - oder sonstiger Nebenkosten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Bei Fleisch, Wurstwaren, Zuschnitten, Boxen und Naturprodukten erfolgt die Abrechnung grundsätzlich nach tatsächlichem Gewicht zum Zeitpunkt der Verpackung, Verwiegung oder Übergabe, sofern nicht ausdrücklich ein Fixpreis vereinbart ist. Bei Gewichtsangaben in Angeboten handelt es sich um Richtwerte. Gewichtsschwankungen sind bei Naturprodukten üblich und berechtigen nicht zur Reklamation, sofern die Ware im vereinbarten Charakter geliefert wird.
(3) Bei Boxen, Paketen und gemischten Zusammenstellungen behalten wir uns vor, einzelne Teilstücke oder Wurstwaren nach Verfügbarkeit gleichwertig zu ersetzen, sofern Charakter, Qualität und Gesamtwert des Pakets gewahrt bleiben. Werden bestimmte Bestandteile verbindlich zugesagt, gilt dies nur nach schriftlicher Bestätigung.
(4) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort bei Übergabe, Abholung, Bestellung oder nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Erstkunden, Sonderanfertigungen, größeren Bestellungen, Veranstaltungen, LEH - Neulistungen oder unsicherer Bonität können wir Vorauszahlung, Anzahlung oder Zahlung bei Übergabe verlangen.
(5) Bei Vorauskasse kann die Ware bis zum Zahlungseingang reserviert werden. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zahlungsaufforderung, dürfen wir die Bestellung stornieren und Ware bzw. Produktionskapazität anderweitig verwenden.
(6) Unternehmer geraten spätestens bei Fälligkeit und Nichtzahlung in Verzug. Im B2B-Bereich gelten die gesetzlichen unternehmerischen Verzugszinsen und Betreibungskosten nach UGB. Verbraucher werden bei Zahlungsverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen gemahnt; notwendige und zweckentsprechende Mahn - und Inkassokosten können verrechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.
(7) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns schriftlich anerkannten Gegenforderungen zulässig; gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nur im gesetzlich zulässigen Ausmaß.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Geschäft in unserem Eigentum.
(2) Gegenüber Unternehmern gilt ein erweiterter Eigentumsvorbehalt: Wird Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, veräußert oder weitergegeben, tritt der Kunde bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
(3) Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder Insolvenzgefahr dürfen wir Vorbehaltsware herausverlangen, Lieferungen zurückhalten und Sicherheiten verlangen. Die Rücknahme der Ware gilt nicht automatisch als Vertragsrücktritt.
§ 6 Lebensmittelrecht, Qualität, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
(1) Wir erzeugen, verarbeiten, verpacken, lagern und liefern unsere Produkte nach den jeweils anwendbaren lebensmittelrechtlichen Vorgaben, insbesondere LMSVG, EU-Hygienerecht, LMIV, Rückverfolgbarkeit nach Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und den für Fleisch-und Fleischerzeugnisse geltenden Sondervorschriften.
(2) Herkunfts -, Allergen-, Zutaten-, Nährwert-, Mindesthaltbarkeits-, Verbrauchs-und Chargeninformationen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben auf Etiketten, Begleitpapieren, Rechnungen, Lieferscheinen oder in sonstiger geeigneter Form bereitgestellt.
(3) Bei loser Ware oder Ab-Hof-Verkauf können Informationen, soweit gesetzlich zulässig, mündlich bereitgestellt werden; schriftliche Unterlagen werden auf Wunsch und soweit verfügbar bereitgestellt.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, Etiketten, Chargennummern, MHD-/Verbrauchsdaten, Lagerhinweise und Produktspezifikationen zu beachten. Unternehmer und Wiederverkäufer müssen sicherstellen, dass bei Weitergabe oder Weiterverkauf alle gesetzlich erforderlichen Informationen korrekt erhalten bleiben.
(5) Regionalität, Herkunft und Tierbezug werden nach bestem Wissen und nach verfügbarer Dokumentation angegeben. Aussagen wie „regional“, „Osttirol“, „Tirol“, „Wild“, „Bio“, „AMA“, „eigene Erzeugung“ oder vergleichbare Qualitätsangaben gelten nur, wenn sie für das konkrete Produkt, die konkrete Charge oder die konkrete Aktion ausdrücklich ausgewiesen sind.
(6) Bei einem lebensmittelrechtlich relevanten Verdacht, behördlicher Beanstandung, Rückruf, Produktrücknahme oder Qualitätsabweichung sind Unternehmer verpflichtet, betroffene Chargen sofort zu sperren, nicht weiterzugeben und uns unverzüglich zu informieren.
§ 7 Kühlkette, Lagerung und Mitwirkungspflichten
(1) Frische und gekühlte Waren sind unmittelbar nach Übergabe entsprechend den auf Verpackung, Etikett oder Begleitunterlagen angegebenen Temperaturen zu lagern. Soweit nichts anderes angegeben ist, sind Frischfleisch, Wild, Faschiertes, Burger-Patties, Frischwurst und Aufschnitt im Bereich von 0 °C bis +4 °C bzw. nach Etikettangabe zu lagern.
(2) Mit Übergabe an den Kunden, eine empfangsberechtigte Person, einen vom Kunden beauftragten Transporteur oder bei vereinbarter Abstellung an einem vom Kunden gewählten Ort geht die Verantwortung für ordnungsgemäße Lagerung und Kühlkette auf den Kunden über.
(3) Wir haften nicht für Qualitätsmängel, Verderb, Geruchs -, Farb-, Konsistenz-oder Geschmacksveränderungen, die nach Übergabe durch unsachgemäße Lagerung, verspätete Abholung, unterbrochene Kühlkette, geöffnete Verpackung, Fremdkontamination, falsches Auftauen, erneutes Einfrieren oder sonstige Behandlung außerhalb unseres Einflussbereichs entstehen.
(4) Unternehmer haben bei Warenübernahme Temperatur, Menge, Verpackungszustand, Etikettierung, MHD/Verbrauchsdatum und sichtbare Qualitätsmerkmale zu prüfen und Abweichungen sofort dokumentiert zu melden.
§ 8 Lieferung, Abholung, Versand und Annahme
(1) Liefer - und Abholtermine sind Richttermine, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich, als Fixtermin vereinbart wurden. Rohstoffverfügbarkeit, Schlachttermine, Wildanfall, Produktion, Wetter, Verkehr, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt können zu Verschiebungen führen.
(2) Versand und Lieferung erfolgen an die vom Kunden angegebene Adresse. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Ware im angekündigten Zeitfenster übernommen und sofort gekühlt wird. Ist eine Zustellung wegen falscher Adresse, Nichterreichbarkeit, Annahmeverweigerung oder fehlender Übernahmemöglichkeit nicht möglich, trägt der Kunde die dadurch verursachten Mehrkosten, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Bei verderblicher Ware ist eine Rücksendung ohne vorherige schriftliche Abstimmung nicht zulässig. Unfreie Rücksendungen oder nicht abgestimmte Rücksendungen können abgelehnt werden.
(4) Äußerlich erkennbare Transportschäden sind bei Zustellung sofort beim Zusteller zu vermerken und uns mit Foto zu melden. Nicht äußerlich erkennbare Transportschäden sind unverzüglich nach Entdeckung mit Fotos, Chargenangabe und Verpackungsnachweis zu melden. Verbraucherrechte bleiben unberührt.
(5) Wir dürfen Teillieferungen vornehmen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist. Mehrkosten werden dem Verbraucher nur verrechnet, wenn dies vorher vereinbart wurde.
§ 9 Höhere Gewalt, Lieferengpässe und behördliche Maßnahmen
(1) Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs, insbesondere Tierseuchen, behördliche Sperren, Kühlanlagenausfall trotz ordnungsgemäßer Wartung, Energieausfall, Transportausfall, Wetterereignisse, Streik, Krankheit von Schlüsselpersonal, Rohstoffausfall, Qualitäts - oder Hygienesperren, berechtigen uns zur angemessenen Verschiebung oder zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages.
(2) Bei Qualitäts - oder Lebensmittelsicherheitsbedenken dürfen wir eine Lieferung verweigern, verschieben, ersetzen oder zurücknehmen. Lebensmittelsicherheit geht Termin-und Mengenwünschen vor.
§ 10 Datenschutz und elektronische Kommunikation
(1) Personenbezogene Daten werden zur Vertragsabwicklung, Lieferung, Rechnungslegung, Kundenkommunikation, Reklamationsbearbeitung, Rückverfolgbarkeit und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Details ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
(2) Zur Vertragserfüllung können Daten an Zahlungsdienstleister, Steuerberatung, IT-Dienstleister, Transport - und Kühllogistikpartner, Behörden oder sonstige notwendige Empfänger weitergegeben werden.
(3) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass angegebene Kontaktdaten richtig sind und E-Mails, SMS oder sonstige Nachrichten zur Bestellung empfangen werden können.
B. Verkauf an Verbraucher (B2C), Ab-Hof, Webshop und Vorbestellungen
§ 11 Ab-Hof-Verkauf, Direktverkauf und Vorbestellungen
(1) Beim Ab-Hof-oder Direktverkauf kommt der Vertrag grundsätzlich durch Auswahl, Übergabe und Bezahlung der Ware zustande. Bei Vorbestellungen kommt der Vertrag nach unserer Bestätigung oder durch Bereitstellung der bestellten Ware zustande.
(2) Vorbestellte frische, gekühlte, geschnittene, gewürzte, verpackte oder kommissionierte Ware ist zum vereinbarten Termin abzuholen oder zu übernehmen. Wird verderbliche Ware nicht abgeholt, dürfen wir sie anderweitig verwerten oder dem Kunden, soweit gesetzlich zulässig, die entstandenen Kosten verrechnen.
(3) Bei Naturprodukten und Fleischpaketen sind leichte Abweichungen in Zusammenstellung, Gewicht, Schnittbild, Fettanteil und Verpackung üblich. Wir bemühen uns um bestmögliche Übereinstimmung mit der Bestellung; maßgeblich bleibt die konkrete Verfügbarkeit.
§ 12 Rücktritt/Widerruf im Fernabsatz
(1) Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Kalendertagen, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
(2) Kein Rücktrittsrecht besteht insbesondere bei Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, sowie bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dazu zählen insbesondere frisches Fleisch, Wild, Faschiertes, Burger-Patties, Frischwurst, Aufschnitt, gekühlte Feinkost, Fleischboxen nach Kundenwunsch, Vorbestellware und Sonderzuschnitte.
(3) Kein Rücktrittsrecht besteht weiters bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde.
(4) Für nicht verderbliche, nicht entsiegelte und nicht kundenspezifische Waren gilt die Widerrufsbelehrung samt Muster - Widerrufsformular in Abschnitt G.
(5) Die Ware ist im Falle eines zulässigen Rücktritts unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Erklärung des Rücktritts, zurückzusenden. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Rücksendekosten, sofern er darüber informiert wurde. Verderbliche oder hygienisch sensible Ware darf nur nach vorheriger Abstimmung zurückgesendet werden.
§ 13 Gewährleistung und Reklamation bei Verbrauchern
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Diese werden durch die AGB nicht ausgeschlossen oder verkürzt.
(2) Zur raschen und sachgerechten Prüfung bitten wir Verbraucher, erkennbare Qualitätsabweichungen möglichst sofort, bei Frischware möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe, unter Vorlage von Rechnung/Kassenbon, Foto, Chargenetikett und Beschreibung der Lagerung zu melden. Diese Bitte ist keine Ausschlussfrist und schränkt gesetzliche Rechte nicht ein.
(3) Kein Mangel liegt vor bei naturproduktüblichen Abweichungen in Gewicht, Farbe, Marmorierung, Fettabdeckung, Schnittbild, Größe, Reifegrad, Würzung oder Verpackungsform, soweit die Ware lebensmittelrechtlich einwandfrei und vertragsgemäß ist.
(4) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit ein Mangel durch unsachgemäße Lagerung, unterbrochene Kühlkette nach Übergabe, verspätete Abholung, falsche Zubereitung, unsachgemäßes Auftauen, erneutes Einfrieren, beschädigte Verpackung nach Übergabe oder sonstiges Verhalten außerhalb unseres Verantwortungsbereichs verursacht wurde.
(5) Bei berechtigter Reklamation leisten wir nach Maßgabe des Gesetzes Austausch, Verbesserung, Preisminderung oder Rückzahlung. Bei Frischware kann aus Gründen der Lebensmittelsicherheit eine Fotodokumentation, Chargenprüfung oder Rückgabe der betroffenen Ware erforderlich sein.
§ 14 Veranstaltungen, Catering, Platten, Vorbestell- und Sonderware
(1) Für Platten, Catering, Veranstaltungen, Sonderzuschnitte, Wurst - und Fleischpakete, Wildboxen, Burger-Patties und kundenspezifisch zusammengestellte Ware gelten die bestätigten Mengen, Termine und Spezifikationen.
(2) Änderungen und Stornierungen sind nur möglich, solange noch keine Beschaffung, Schlachtung, Zerlegung, Produktion, Kommissionierung oder sonstige kundenspezifische Vorbereitung begonnen wurde. Danach dürfen wir die tatsächlich entstandenen Kosten, mindestens jedoch den Wert bereits hergestellter oder nicht mehr anderweitig verwertbarer Ware, verrechnen.
(3) Für Veranstaltungen und größere Vorbestellungen können gesonderte Stornobedingungen vereinbart werden. Ohne Sondervereinbarung gelten folgende Richtwerte: bis 7 Tage vorher kostenfrei, 3 bis 6 Tage vorher bis 30 % des Auftragswerts, 24 bis 72 Stunden vorher bis 60 %, unter 24 Stunden oder Nichtabnahme bis 90 %, jeweils soweit die Kosten tatsächlich angefallen und gesetzlich zulässig sind.
C. Verkauf an Unternehmer, Gastronomie und Wiederverkäufer (B2B)
§ 15 Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 UGB
(1) Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Übernahme sorgfältig auf Menge, Gewicht, Temperatur, Verpackung, MHD/Verbrauchsdatum, Etikettierung, sichtbare Beschädigungen und erkennbare Qualitätsmängel zu untersuchen.
(2) Erkennbare Mängel, Falschlieferungen, Temperaturabweichungen, Gewichtsabweichungen außerhalb vereinbarter Toleranzen oder Transportschäden sind unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden ab Übernahme, schriftlich mit Foto, Temperaturmessung, Chargennummer, Lieferschein und konkreter Beschreibung zu rügen.
(3) Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens binnen 3 Werktagen ab Entdeckung, schriftlich zu rügen. Bei Unterlassung rechtzeitiger Rüge gilt die Ware als genehmigt; Gewährleistungs -, Schadenersatz - und Irrtumsansprüche sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
(4) Die beanstandete Ware ist bis zur Klärung fachgerecht gekühlt, gesondert zu lagern und darf nicht verarbeitet, weiterverkauft oder entsorgt werden, sofern dies nicht aus lebensmittelrechtlichen Gründen notwendig ist und zuvor dokumentiert wurde.
§ 16 B2B-Lieferungen, Gefahrübergang und Kühlverantwortung
(1) Lieferungen erfolgen nach Vereinbarung ab Betrieb, frei Haus, per Tour, per Kühltransport oder durch einen beauftragten Frachtführer. Der konkrete Liefermodus ergibt sich aus Angebot, Lieferschein, Rahmenvertrag oder gelebter Geschäftsbeziehung.
(2) Bei Abholung geht Gefahr und Verantwortung mit Übergabe an den Kunden, dessen Mitarbeiter oder dessen Transporteur über. Bei Lieferung durch uns geht die Verantwortung mit Übergabe am vereinbarten Lieferort über. Bei Versand durch Dritte gelten ergänzend die transportrechtlichen Vorschriften.
(3) Der Unternehmer trägt ab Übergabe die volle Verantwortung für Kühlkette, Lagerung, Hygienemanagement, Personalhygiene, Weiterverarbeitung, Kennzeichnung beim Weiterverkauf und Einhaltung sämtlicher lebensmittelrechtlicher Pflichten in seinem Bereich.
(4) Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich ein Fixtermin vereinbart wurde. Schadenersatz wegen Lieferverzug ist, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geschuldet.
§ 17 Rahmenlieferungen, Abrufe und Mengenplanung
(1) Regelmäßige Belieferungen von Gastronomie, Hotellerie, Großküchen, Wiederverkäufern und Partnerbetrieben sollen nach Möglichkeit auf Basis von Wochenplänen, Abrufmengen oder Rahmenvereinbarungen erfolgen.
(2) Bedarfserhöhungen, Stornierungen oder Änderungen sind rechtzeitig, grundsätzlich mindestens 5 Werktage vor geplanter Produktion oder Lieferung, bekanntzugeben. Kurzfristige Änderungen sind nur nach Verfügbarkeit möglich.
(3) Bereits produzierte, zugeschnittene, etikettierte, veredelte, bestellte oder nicht mehr anderweitig verwertbare Ware ist vom Unternehmer abzunehmen und zu bezahlen, sofern wir den Umstand nicht zu vertreten haben.
(4) Bei Zahlungsverzug, Bonitätsverschlechterung oder wiederholter verspäteter Abnahme dürfen wir Lieferungen zurückhalten, auf Vorauskasse umstellen, Sicherheiten verlangen oder offene Forderungen fällig stellen.
§ 18 Haftung im B2B-Bereich
(1) Gegenüber Unternehmern haften wir, soweit gesetzlich zulässig, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Image-oder Marktfolgeschäden ist ausgeschlossen.
(2) Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Netto-Warenwert der betroffenen Lieferung bzw. Charge begrenzt. Unberührt bleiben zwingende Ansprüche wegen Personenschäden, Produkthaftung und zwingender lebensmittelrechtlicher Haftung.
(3) Der Unternehmer hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf unsachgemäßer Lagerung, Verarbeitung, Kennzeichnung, Weitergabe, Bewerbung, Veränderung, Vermischung oder sonstiger Behandlung der Ware nach Gefahrübergang beruhen.
D. Lebensmitteleinzelhandel, Nahversorger und Kettenkunden (LEH)
§ 19 Produktspezifikationen, Etiketten, EAN/GTIN und Listungen
(1) Für Lieferungen an LEH, Nahversorger, Filialisten und Wiederverkäufer gelten zusätzlich die vereinbarten Produktspezifikationen, Listungsunterlagen, Etikettenfreigaben, EAN/GTIN-Daten, Verpackungseinheiten, MHD - /Verbrauchsdaten und Lieferfenster.
(2) Änderungen an Rezeptur, Verpackung, Etikett, EAN/GTIN, Nährwerten oder Allergeninformation werden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt. Kurzfristige Änderungen aus lebensmittelrechtlichen oder behördlichen Gründen bleiben vorbehalten.
(3) Der Käufer darf unsere Marken, Produktbilder, Etiketten, Herkunfts - und Qualitätsangaben nur im freigegebenen Umfang verwenden. Eigenmarken, Private Label, Co-Branding oder Sonderetiketten bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(4) Werden vom Käufer Etiketten, Texte, Logos, Claims, Preise, Aktionsangaben oder Produktbeschreibungen vorgegeben, haftet der Käufer für deren rechtliche Zulässigkeit, soweit wir die Unrichtigkeit nicht kannten oder kennen mussten.
§ 20 Mindestrestlaufzeit, Retouren und Rücknahmen
(1) Mindestrestlaufzeiten bei Lieferung werden produktspezifisch vereinbart. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gelten angemessene Restlaufzeiten unter Berücksichtigung der Natur der Ware, des Produktionsrhythmus und der regionalen Lieferstruktur.
(2) Retouren mangelfreier, ordnungsgemäß gelieferter Ware sind ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(3) Rücknahmen, Gutschriften, Aktionskosten, Abschriften, Regalmieten, Listungsbeiträge, Werbekosten oder Entsorgungskosten werden nur geschuldet, wenn sie vorab klar und schriftlich vereinbart wurden oder auf einem von uns zu vertretenden Mangel beruhen.
(4) Der Käufer ist verpflichtet, Ware nach Übernahme sachgerecht zu lagern und nach FIFO/FEFO-Prinzip zu disponieren. Abschriften aufgrund falscher Disposition, verspäteter Platzierung, Aktionsplanung oder mangelhafter Lagerung des Käufers gehen nicht zu unseren Lasten.
§ 21 Faire Wettbewerbsbedingungen und unlautere Handelspraktiken
(1) Soweit anwendbar, gelten die Schutzbestimmungen des Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetzes (FWBG) und der Umsetzung der UTP-Richtlinie für Agrar-und Lebensmittelerzeugnisse.
(2) Unzulässig bzw. nur bei klarer, vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig sind insbesondere einseitige nachträgliche Vertragsänderungen, kurzfristige Stornierungen verderblicher Ware ohne angemessene Entschädigung, nicht vereinbarte Rücksendungen, Zahlungen für Listung, Lagerung, Platzierung, Werbung, Aktionen oder Entsorgung sowie sonstige Kostenüberwälzungen ohne klare Gegenleistung.
(3) Einkaufsbedingungen des LEH gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen und sie nicht gegen zwingende Schutzbestimmungen verstoßen.
§ 22 Rückruf, Produktrücknahme und Krisenkommunikation
(1) Bei Verdacht auf ein lebensmittelrechtliches Risiko informieren sich die Parteien unverzüglich gegenseitig. Betroffene Chargen sind sofort zu sperren, zu separieren und dürfen ohne Freigabe nicht weiterverkauft oder verarbeitet werden.
(2) Wir stellen dem Käufer die für Rückverfolgung, Chargenabgrenzung und behördliche Kommunikation erforderlichen Informationen so rasch wie möglich zur Verfügung. Der Käufer stellt uns Verkaufs -, Lager - und Filialinformationen zu betroffenen Chargen ebenso rasch zur Verfügung.
(3) Kosten eines Rückrufs oder einer Produktrücknahme trägt jene Partei, in deren Verantwortungsbereich die Ursache liegt. Folgeschäden sind im B2B-Bereich nach Maßgabe der Haftungsregelungen beschränkt, soweit keine zwingende Haftung besteht.
(4) Öffentlichkeitsarbeit, Behördenkommunikation und Kundeninformation sind zwischen den Parteien abzustimmen, soweit dies rechtlich und zeitlich möglich ist. Gesetzliche Meldepflichten bleiben unberührt.
E. Schlachtung, Zerlegung, Veredelung und Sonderaufträge
§ 23 Anwendungsbereich Sonderleistungen
(1) Dieser Abschnitt gilt für Schlacht -, Zerlege -, Verarbeitungs -, Veredelungs -, Verpackungs -, Etikettierungs -, Räucher -, Selch-, Wurst -, Burger-Patty-, Kommissionierungs - und sonstige Lohn - oder Sonderleistungen, soweit diese von uns angeboten und behördlich/gewerberechtlich zulässig erbracht werden.
(2) Art, Umfang, Preis, Termin, Rohware, Tierart, Teilstücke, Rezeptur, Verpackung, Etikettierung, Lagerung, Abholung, Mindestmengen und Verantwortlichkeiten sind vorab schriftlich oder zumindest eindeutig nachvollziehbar zu vereinbaren.
(3) Bei Sonderleistungen schulden wir fachgerechte Leistung nach vereinbarter Spezifikation, jedoch keinen bestimmten Ausbeutegrad, Gewichtsverlust, Wasserverlust, Reifeverlust, Fettanteil, Stückanteil, Räuchergrad oder sensorisch identischen Geschmack, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich garantiert wurde.
§ 24 Kundeneigene Tiere, Rohware und Unterlagen
(1) Stellt der Kunde Tiere, Wild, Fleisch, Gewürze, Verpackungen, Etiketten oder sonstige Rohware bei, garantiert er, dass diese verkehrsfähig, hygienisch einwandfrei, zutreffend gekennzeichnet und frei von Rechten Dritter sind sowie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
(2) Der Kunde hat sämtliche erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen, insbesondere Herkunfts -, Gesundheits -, Begleit-, Jagd-, Wildursprungs-, Schlacht-, Transport-, Bio-, AMA-, Rückverfolgbarkeits-oder sonstige Nachweise, soweit sie für die Leistung erforderlich sind.
(3) Wir dürfen die Annahme oder Verarbeitung verweigern, wenn Unterlagen fehlen, die Rohware hygienisch, sensorisch oder rechtlich bedenklich ist, Kühlkette oder Transport nicht nachvollziehbar sind, behördliche Vorgaben entgegenstehen oder die Leistung betrieblich nicht sicher erbracht werden kann.
(4) Stellt sich nach Annahme heraus, dass Rohware nicht verkehrsfähig ist, dürfen wir Verarbeitung, Ausfolgung oder Lieferung stoppen. Entsorgungs -, Untersuchungs-, Reinigungs-, Stillstands-und Zusatzkosten trägt der Kunde, wenn die Ursache aus seinem Bereich stammt.
§ 25 Ausbeute, Gewichtsverlust, Reifung und Produktionsrisiken
(1) Bei Schlachtung, Zerlegung, Reifung, Trocknung, Räucherung, Selchung, Brühen, Kochen, Kühlen, Einfrieren, Auftauen, Verpacken und Transport treten natürliche Gewichtsverluste und technische Schwankungen auf. Diese sind produktionsbedingt und stellen keinen Mangel dar.
(2) Knochenanteil, Sehnen, Fettabdeckung, Alter, Geschlecht, Wildzustand, Schuss-/Verletzungsbild, Reifezustand, pH - Wert, Vorbehandlung, Transport, Kühlung und Zuschnitt Wünsche beeinflussen Ausbeute und Qualität. Eine bestimmte Ausbeute wird nicht zugesagt, sofern sie nicht schriftlich garantiert ist.
(3) Bei Veredelungsprodukten können leichte Unterschiede in Farbe, Rauchbild, Gewürzaufnahme, Konsistenz, Trocknungsgrad und Schnittfestigkeit auftreten. Dies ist bei handwerklicher Herstellung und Naturrohstoffen üblich.
§ 26 Abholung, Lagerung und nicht abgeholte Sonderware
(1) Sonderware ist zum vereinbarten Termin abzuholen oder zu übernehmen. Nach Mitteilung der Abholbereitschaft trägt der Kunde das Risiko einer verspäteten Abholung, soweit die Ware ordnungsgemäß gelagert wird.
(2) Wird Ware trotz Aufforderung nicht zeitgerecht abgeholt, dürfen wir angemessene Lagerkosten verrechnen. Bei verderblicher Ware dürfen wir nach angemessener Nachfrist und unter Berücksichtigung der Lebensmittelsicherheit die Ware verwerten oder entsorgen. Die Kosten trägt der Kunde, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Eine Herausgabe von Ware kann bis zur vollständigen Zahlung offener Forderungen aus dem Auftrag verweigert werden, soweit gesetzlich zulässig.
F. Schlussbestimmungen
§ 27 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
(2) Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen im B2B-Bereich ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Osttirol Genuss GmbH bzw. der vereinbarte Übergabeort.
(3) Für Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Osttirol Genuss GmbH. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Gerichtsstands Regelungen des KSchG und der anwendbaren Verbraucherschutzvorschriften.
(4) Für grenzüberschreitende Unternehmergeschäfte kann der Lieferort/Erfüllungsort nach den anwendbaren europäischen Zuständigkeitsvorschriften maßgeblich sein, sofern keine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung vorgeht.
§ 28 Alternative Streitbeilegung
(1) Verbraucher können sich bei Streitigkeiten an gesetzlich vorgesehene oder freiwillige Schlichtungsstellen wenden, insbesondere an die Internet Ombudsstelle oder sonst zuständige Verbraucherschlichtungsstellen in Österreich.
(2) Wir sind bemüht, berechtigte Beanstandungen rasch und pragmatisch zu lösen. Eine verpflichtende Teilnahme an Schlichtungsverfahren besteht nur, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist oder wir im Einzelfall ausdrücklich zustimmen.
§ 29 Änderungen dieser AGB
(1) Änderungen dieser AGB werden gegenüber Verbrauchern nur für künftige Geschäfte wirksam oder nach Maßgabe einer wirksamen Vereinbarung und zwingender gesetzlicher Vorgaben.
(2) Gegenüber Unternehmern können Änderungen für laufende Geschäftsbeziehungen mit angemessener Ankündigungsfrist mitgeteilt werden. Widerspricht der Unternehmer nicht binnen 14 Tagen ab Zugang schriftlich, gelten die geänderten AGB für künftige Bestellungen als vereinbart, sofern der Unternehmer auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen wurde.
§ 30 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Im B2B-Bereich gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung jene wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.
G. Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
Für schnell verderbliche, gekühlte, entsiegelte Hygiene-/Lebensmittelware und kundenspezifische Sonderanfertigungen besteht nach den gesetzlichen Ausnahmen regelmäßig kein Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, sofern keine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht besteht. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. bei Teillieferungen die letzte Ware in Besitz genommen haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Osttirol Genuss GmbH, Außervillgraten 42c, 9931 Außervillgraten, E-Mail: info@osttirolgenuss.at, mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich Standard-Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf informieren, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, sofern Sie darüber informiert wurden. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: Osttirol Genuss GmbH, Außervillgraten 42c, 9931 Außervillgraten, E-Mail: info@osttirolgenuss.at.
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
Stand: 14. Juni 2026